12.06.2021, 14:17
Hallo,
weiß jemand, ob man bereits einen Verlagsvertrag erhalten kann, wenn bislang „nur“ die Gutachten vorliegen, die Verteidigung allerdings noch aussteht?
Es heißt ja, dass die Verlage ohnehin nur die Noten der Gutachten als maßgeblich ansehen und eine Verschiebung nach oben oder unten kommt ja durch die Verteidigung kaum zustande.
Danke im Voraus!
weiß jemand, ob man bereits einen Verlagsvertrag erhalten kann, wenn bislang „nur“ die Gutachten vorliegen, die Verteidigung allerdings noch aussteht?
Es heißt ja, dass die Verlage ohnehin nur die Noten der Gutachten als maßgeblich ansehen und eine Verschiebung nach oben oder unten kommt ja durch die Verteidigung kaum zustande.
Danke im Voraus!
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Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Stiller Beobachter - 12.06.2021, 14:17
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von NRWrio - 12.06.2021, 16:11
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Stiller Beobachter - 12.06.2021, 16:19
RE: Verlagsvertrag vor Verteidigung - von Xariego - 15.06.2021, 20:18