11.06.2021, 12:19
Hallo,
meine Frage zielt darauf ab, ob es z.B. möglich ist (in der Praxis, in der Theorie wohl ja scheinbar schon) für zwei Kanzleien gleichzeitig als Wiss Mit oder z.B. für eine als Associate und für eine andere als Wiss mit in Teilzeit zu arbeiten?
Werden da "Nebentätigkeitsverbote" vereinbart bzw zur Bedingung gemacht? Oder könnte man das machen, um mehrere Teams kennenzulernen?
meine Frage zielt darauf ab, ob es z.B. möglich ist (in der Praxis, in der Theorie wohl ja scheinbar schon) für zwei Kanzleien gleichzeitig als Wiss Mit oder z.B. für eine als Associate und für eine andere als Wiss mit in Teilzeit zu arbeiten?
Werden da "Nebentätigkeitsverbote" vereinbart bzw zur Bedingung gemacht? Oder könnte man das machen, um mehrere Teams kennenzulernen?
Nachrichten in diesem Thema
Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von BavarianLawyer - 11.06.2021, 12:19
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von guga - 11.06.2021, 12:35
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 14:49
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 15:34
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 15:59
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 20:33
RE: Können Teilzeitarbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten? - von Gast - 11.06.2021, 21:39