31.05.2021, 17:40
Hallo zusammen,
folgende Ratlosigkeit meinerseits: Der Beschuldigte hat eine Tat in 3 selbstständigen Fällen begangen, es liegt Tatmehrheit vor und auch eine prozessuale Tat.
Bezüglich 2 der 3 Fälle konnte er das Vorliegen des TB widerlegen, hinsichtlich der einen Tathandlung nicht.
Wonach stelle Ich die 2 Fälle ein? 170 II scheidet wegen einer prozessualen Tat aus, die §§ 153, 154f. passen auch alle nicht...
Danke euch!
folgende Ratlosigkeit meinerseits: Der Beschuldigte hat eine Tat in 3 selbstständigen Fällen begangen, es liegt Tatmehrheit vor und auch eine prozessuale Tat.
Bezüglich 2 der 3 Fälle konnte er das Vorliegen des TB widerlegen, hinsichtlich der einen Tathandlung nicht.
Wonach stelle Ich die 2 Fälle ein? 170 II scheidet wegen einer prozessualen Tat aus, die §§ 153, 154f. passen auch alle nicht...
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Nachrichten in diesem Thema
Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Ratlos - 31.05.2021, 17:40
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Praktiker - 31.05.2021, 17:54
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 31.05.2021, 18:21
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Sky - 31.05.2021, 19:45
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 31.05.2021, 19:48
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 31.05.2021, 20:42
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 01.06.2021, 07:55
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 05.06.2021, 10:34
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 05.06.2021, 10:38
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 05.06.2021, 11:07
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Auch Bln - 05.06.2021, 11:05
RE: Nach welcher Norm stelle ich hier ein...? - von Gast - 05.06.2021, 11:05