28.05.2021, 06:48
(28.05.2021, 02:16)Gast schrieb: Für die Sachrüge dürfen doch ausschließlich die Feststellungen des Urteils herangezogen werden. Es darf sich also nur aus den Feststellungen selbst ein Widerspruch ergeben.
Das ist nicht richtig. Das Revisionsgericht prüft auf die Sachrüge Rechtsfehler anhand der Urteilsgründe. Es kann in allen Teilen Fehler beanstanden, auch in Beweiswürdigung und Strafzumessung.
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Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 13:34
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 26.05.2021, 14:14
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 00:11
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 02:16
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 06:48
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RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 11:16
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Landvogt - 28.05.2021, 14:51
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von Gast - 28.05.2021, 18:03
RE: Revision bei fehlerhafter Beweiswürdigung - von HerrKules - 28.05.2021, 20:26