16.01.2018, 01:56
Wird wirklich jedes mal etwas anderes bestritten?
Analog § 138 Absatz 3 ZPO kann unsubstantiierter Beklagtenvortrag prozessual unbeachtlich sein, wenn der Kläger substantiiert vorträgt. Damit kann man einfaches Bestreiten u.U. rauskegeln. Ansonsten muss man das beachtliche Bestreiten des Beklagten in der Beklagtenstation regelmäßig prüfen.
Ich kann mir jetzt gerade keinen Fall vorstellen, bei dem das Bestreiten des Beklagten so ausufernd ist, dass man es nicht prüfen kann.
Im Zweifel muss man aber einfach gucken ob man etwas ggf. zusammenfassen kann.
Analog § 138 Absatz 3 ZPO kann unsubstantiierter Beklagtenvortrag prozessual unbeachtlich sein, wenn der Kläger substantiiert vorträgt. Damit kann man einfaches Bestreiten u.U. rauskegeln. Ansonsten muss man das beachtliche Bestreiten des Beklagten in der Beklagtenstation regelmäßig prüfen.
Ich kann mir jetzt gerade keinen Fall vorstellen, bei dem das Bestreiten des Beklagten so ausufernd ist, dass man es nicht prüfen kann.
Im Zweifel muss man aber einfach gucken ob man etwas ggf. zusammenfassen kann.
Nachrichten in diesem Thema
Einfaches Bestreiten bei der Relation - von Gast - 13.01.2018, 12:25
RE: Einfaches Bestreiten bei der Relation - von Gast - 16.01.2018, 01:56
RE: Einfaches Bestreiten bei der Relation - von Nocheingast - 18.01.2018, 12:27