08.05.2021, 18:55
Klar, schreib einen Urteilsentwurf. Musste ich auch ständig machen. Sie hat dann meist auf der Basis meines Urteils mündliche Verhandlung anberaumt, einen richterlichen Hinweis erteilt und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Falls der nicht angenommen wurde: kurze mündliche Verhandlung, Parteien informatorisch angehört und Urteil rausgehauen.
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Urteil nach schriftlichem Vorverfahren - von jg77 - 08.05.2021, 18:45
RE: Urteil nach schriftlichem Vorverfahren - von Gast - 08.05.2021, 18:55
RE: Urteil nach schriftlichem Vorverfahren - von jg77 - 08.05.2021, 19:07