28.04.2021, 15:49
(28.04.2021, 11:50)Gast schrieb: Bei uns muss nur eine Anklage gefertigt werden.
Ist die gut können Fehler im A-Gutachten damit ausgeglichen werden, so unsere Korrektoren des offitiellen OLG Klausurenkurses. Fertigwerden ist oberstes Gebot nach ihrer Ansicht.
Sie selbst würden die Anklage zudem mit teils 50% bewerten - das ist zwar korrekturwidrig, doch schreibt das dann halt keiner ins korrekturgutachten rein, sondern bewertet eben entsprechend.
Diese fetischartige Fixierung von Korrektoren auf das "Fertigwerden" bei fiktiven Akten ist wohl dem Erledigungsdruck aus deren Jobs geschuldet. Egal, welchen Rotz man produziert: erledigt ist (erst mal) erledigt.
Zum Glück gibt's aber auch Korrektoren, die Augenmaß haben und eine Klausuraufgabe nicht mit der Realität verwechseln.
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Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:06
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:10
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 11:50
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von omnimodo - 28.04.2021, 15:49
RE: Abschlussverfügung nach Gutachten - von Gast - 28.04.2021, 16:27