27.04.2021, 16:35
Hallo,
ich habe von meinem Ausbilder eine Akte bekommen und soll daraus einen Aktenvortrag machen:
Es gab eine Schlägerei und beide behaupten, der jeweils andere hätte angefangen. Beide habe Strafanzeige erstatte. Soll ich beides Einstellen oder Anklage wegen KV erheben? Je nachdem wer angefangen hat, würde für den anderen ja Notwehr in Frage kommen, wobei der eine deutlich mehr Verletzungen hat. Also tendiere ich dazu, gegen den einen mit den vielen Verletzungen einzustellen, weil seine Schläge eventuell Notwehr waren und den anderen anzuklagen, weil der viel mehr drauf gehauen hat und das auch keine Notwehr mehr wäre. Aber das kommt mir irgendwie unbillig vor. Habt ihr Ideen?
ich habe von meinem Ausbilder eine Akte bekommen und soll daraus einen Aktenvortrag machen:
Es gab eine Schlägerei und beide behaupten, der jeweils andere hätte angefangen. Beide habe Strafanzeige erstatte. Soll ich beides Einstellen oder Anklage wegen KV erheben? Je nachdem wer angefangen hat, würde für den anderen ja Notwehr in Frage kommen, wobei der eine deutlich mehr Verletzungen hat. Also tendiere ich dazu, gegen den einen mit den vielen Verletzungen einzustellen, weil seine Schläge eventuell Notwehr waren und den anderen anzuklagen, weil der viel mehr drauf gehauen hat und das auch keine Notwehr mehr wäre. Aber das kommt mir irgendwie unbillig vor. Habt ihr Ideen?
Nachrichten in diesem Thema
Wechselseitige Körperverletzung - von Gast - 27.04.2021, 16:35
RE: Wechselseitige Körperverletzung - von Gast - 27.04.2021, 17:39
RE: Wechselseitige Körperverletzung - von Gast - 27.04.2021, 17:52
RE: Wechselseitige Körperverletzung - von Gast - 27.04.2021, 18:15
RE: Wechselseitige Körperverletzung - von Gast - 27.04.2021, 18:19