07.04.2021, 09:29
(07.04.2021, 06:39)Gast schrieb:(07.04.2021, 00:19)Gast schrieb: Macht einfach wenig Sinn. Manche haben aber von Kanzleien - meist wenn sie im Ref dort waren - Angebote unabhängig von der Note oder unter Vorbehalt von Note mindestens X,X.
Außerdem die Arbeitslosigkeit ist auch nicht wirklich schlimm. Du bekommst 1/2 Monate weniger Geld, im Lebenslauf hat aber jeder Verständnis dafür.
Wenn du aber partout nicht arbeitslos sein möchtest könntest du dich navh den Klausuren bewerben, dies durfte aber nur bei Kanzleien gehen nicht im ÖD
Natürlich kann man sich nach den Klausuren auch bereits im ÖD oder der Justiz bewerben. Bei entsprechende Noten aus den Klausuren ist es gar kein Problem
Wenn du das sagst. Allerdings wollen die ausdrücklich das Zeugnis und eine Notenübersicht (mündl. + schriftl.) haben. Zudem wird zu Gesprächen meist stur nach der Note eingeladen, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass man dann vor der mündlichen ein Gespräch hat. Und wenn es danach ist löst das nicht das Problem des TE, dass er/sie nicht arbeitslos sein möchre
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