31.03.2021, 15:00
(31.03.2021, 14:36)Tritra schrieb:(31.03.2021, 10:20)Gast schrieb:(31.03.2021, 10:06)Tritra schrieb:(31.03.2021, 09:01)Gast schrieb: Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.
Ich kenne wenige Berufe wo die Note so wichtig ist, aber auch so stark vom Gemüt der Gutachter abhängt.
Ich sehe halt bei den gleichen Fehlern die angestrichen wurden irgendwie nicht die Rechtfertigung für die Notenschwankung...
Aber gut, wie so oft muss man sich dann wohl abfinden, weil ws nichts bringt und das Geld zu schade ist um was zu machen.
Aber 2 Punkte ist doch quasi nichts. Ab 4 müsste man reden. An meiner ehemalige Uni haben die Profs mal einen Test gemacht und Klausuren selbst als 1. und 2. Korrektor korrigiert und vergleichen. Die Notenstufe war idR gleich, aber ob jetzt 7 oder 9 war vogelwild verschieden. Es gibt halt kaum objektive Kriterien. Der eine Korrektor sagt, dass man das auf dem Weg X auf keinen Fall machen könnte und damit völlige Unkenntnis beweisen würde. Der andere Korrektor würdigt den Weg X als "kreative Lösung" sogar positiv. Examen ist halt Lotto.
Es ist doch ein Unterschied ob es der große Schein ist, oder eine Assessorexamensklausur.
Es wird doch auch nach Notenstufen aussortiert bei Bewerbungen.
Für geht es dann im realen darum ob nun ausreichend oder befriedigend im schriftlichen.
Nagut, also hat keiner positive Erfahrungen gemacht, dass da was gehen würde...
Versteh mich nicht falsch, drücke dir die Daumen, dass das passt. Mich nervt die Willkür der Korrektoren auch einfach nur noch. Aber solange die sich da keinen groben Schnitzer leisten und es noch "irgendwie vertretbar" ist, ist es eben nicht angreifbar. Das ist einer der vielen Nachteile juristischer Klausuren.
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