28.03.2021, 13:23
(28.03.2021, 08:37)Gast schrieb:(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb: Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.
Danke, das ist ebenfalls ein guter Aspekt. Mir geht es im Wesentlichen auch darum nachzuvollziehen, wann der Bergriff sich tatsächlich als juristisch etablierter Begriff in Rspr. und Lit. wiederfinden lässt.
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Rechtshistorische Frage - von Egon - 26.03.2021, 20:06
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