22.03.2021, 21:20
(22.03.2021, 17:37)HH. schrieb: Moin, hat jemand Erfahrung damit, ob man in HH als Voraussetzung für die Teilnahme am B-KLK nur irgendeinen A-KLK absolviert haben muss oder man im jeweiligen Fach (zB Zivilrecht) den A-KLK absolviert haben muss?
Die vorherige Teilnahme am A-KK wird überhaupt nicht kontrolliert. Ich selbst habe nie einen A-Kurs vollständig besucht, sondern nur sporadisch in verschiedenen (!) A-Kursen einzelne (!) Klausuren mitgeschrieben und bin dann möglichst schnell in den B-Kurs.
Der A-Kurs hat aber durchaus seine Berechtigung und ich empfehle, ihn (früh) zu besuchen.
Nachrichten in diesem Thema
B-Klausurenkurs HH - von HH. - 22.03.2021, 17:37
RE: B-Klausurenkurs HH - von Gästle - 22.03.2021, 21:20
RE: B-Klausurenkurs HH - von Gast - 22.03.2021, 21:34
RE: B-Klausurenkurs HH - von Gästle - 22.03.2021, 21:47
RE: B-Klausurenkurs HH - von Gast - 22.03.2021, 21:50
RE: B-Klausurenkurs HH - von Ref.-HH - 22.03.2021, 21:26