27.02.2021, 19:54
(27.02.2021, 00:33)bln schrieb: Was ist dann der Unterschied zwischen außergerichtlich und vorgerichtlich
Vorgerichtliche RA-Kosten sind die, die vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens durch Beauftragung des RA angefallen sind. Die werden dann idR als Schadensersatzforderung in dem späteren Rechtsstreit als Nebenforderung geltend gemacht (Zahlung oder Freistellung).
Außergerichtliche Kosten sind die Kosten der Rechtsanwälte in Abgrenzung zu den Gerichtskosten. Also wenn im Kostentenor steht "Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen" heißt das: die Gerichtskosten + die Kosten des eigenen Anwalts (Verfahrensgebühr + ggf Termins- und Einigungsgebühr) + die des gegnerischen Anwalts (Verfahrens-, Termins-, Einigungsgebühr) .
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Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 16:13
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von bln - 26.02.2021, 19:03
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 19:18
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 26.02.2021, 19:50
RE: Außergerichtliche RA Gebühren unklar? - von Gast - 27.02.2021, 01:24
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