23.02.2021, 19:30
Liebe Gemeinde,
Wie ist das eigentlich: nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit in der Justiz (Richter auf Probe), kann man dann eigentlich mit Erfolg ,,anregen" in welchem Bezirk man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit eingesetzt werden möchte?
Ich fange bald in einem Bundesland an (Sachsen-Anhalt) wo man mir im Rahmen des Vorstellungsgespräches mitteilte, dass man sich nach der Probezeit noch einmal ,, quasi-bewerbe" für den jeweiligen Standort. Kriterium seien dann die Bewertungen innerhalb der Probezeit sowie Bedarf. Das verstehe ich nicht so ganz.
Ich male mir jetzt folgendes Szenario aus: was wenn es in meinem Bundesland nach meiner Probezeit nirgends Plätze mehr gibt? War ich drei Jahre dann nur zum Spaß Richter auf Probe?
Beste Grüße
Wie ist das eigentlich: nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit in der Justiz (Richter auf Probe), kann man dann eigentlich mit Erfolg ,,anregen" in welchem Bezirk man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit eingesetzt werden möchte?
Ich fange bald in einem Bundesland an (Sachsen-Anhalt) wo man mir im Rahmen des Vorstellungsgespräches mitteilte, dass man sich nach der Probezeit noch einmal ,, quasi-bewerbe" für den jeweiligen Standort. Kriterium seien dann die Bewertungen innerhalb der Probezeit sowie Bedarf. Das verstehe ich nicht so ganz.
Ich male mir jetzt folgendes Szenario aus: was wenn es in meinem Bundesland nach meiner Probezeit nirgends Plätze mehr gibt? War ich drei Jahre dann nur zum Spaß Richter auf Probe?
Beste Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:30
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:33
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:39
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 22:38
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Ronny - 24.02.2021, 07:34
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 24.02.2021, 08:19