22.05.2023, 19:16
(27.01.2017, 12:19)Gast schrieb: So habe selbst noch mal recherchiert: Es müsste § 62 NBesG zur Anwendung kommen. Vielleicht hilft es anderen.
Besser spät als nie: Ich denke deine Recherche war korrekt. Die von dir genannte Norm ist mittels § 5 III 4 NJAG anwendbar. Demnach sind vom Anwaltstationsgehalt im Standardfall (ledig ohne Kinder, keine sonstigen Besonderheiten) momentan ca. 3250 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Nds. ist diesbez. insofern nach Hessen eines der liberalsten Bundesländer.
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Nebenverdienst Niedersachsen - von Gast - 26.01.2017, 13:26
RE: Nebenverdienst Niedersachsen - von Gast - 27.01.2017, 12:19
RE: Nebenverdienst Niedersachsen - von Anonymer Jurist - 22.05.2023, 19:16