12.11.2020, 12:20
Hallo,
meine Kanzlei und ich lösen einvernehmlich zum Jahresende den Arbeitsvertrag auf. Ich brauche zum Jahresbeginn einen neuen Job, allerdings werde ich nicht wieder als Anwalt arbeiten. Die letzten Wochen bin ich dann noch freigestellt.
Wie mache ich das jetzt mit der Anwaltszulassung? Direkt zurückgeben um Beiträge für Versorgungswerk und Kammer zu vermeiden? Oder doch noch behalten für den Notfall, falls ich im Januar nicht direkt eine Anschlussverwendung im Unternehmen o.ä. habe? Meine Noten sind jetzt nicht so top, dass ich mir jeden Job aussuchen könnte.
meine Kanzlei und ich lösen einvernehmlich zum Jahresende den Arbeitsvertrag auf. Ich brauche zum Jahresbeginn einen neuen Job, allerdings werde ich nicht wieder als Anwalt arbeiten. Die letzten Wochen bin ich dann noch freigestellt.
Wie mache ich das jetzt mit der Anwaltszulassung? Direkt zurückgeben um Beiträge für Versorgungswerk und Kammer zu vermeiden? Oder doch noch behalten für den Notfall, falls ich im Januar nicht direkt eine Anschlussverwendung im Unternehmen o.ä. habe? Meine Noten sind jetzt nicht so top, dass ich mir jeden Job aussuchen könnte.
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Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 12:20
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 12:29
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 12:39
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 12:46
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RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 13:13
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 12.11.2020, 15:54
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast3 - 12.11.2020, 20:58
RE: Ausstieg aus der Anwaltschaft und Jobwechsel - von Gast - 13.11.2020, 11:30