08.10.2020, 10:38
(08.10.2020, 07:11)Gast schrieb:(07.10.2020, 22:21)Gast schrieb: Bei allen Aufgabenstellungen des strafrechtlichen Aktenvortrages muss eine Darstellung des Sachverhaltes erfolgen. Du sollst ja quasi deiner Kammer den Fall vorstellen und ohne Sachverhaltsdarstellung ist die rechtliche Würdigung und dein Vorschlag nicht verständlich.
Als Skript taugt „der Strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ von Jäckel/Schneider was. Dort gewinnt man einen Eindruck, wie man in welcher Konstellation aufbaut und was gängige Formulierungen sind.
Lässt sich nachvollziehen, soweit du davon sprichst, dass man seiner Kammer den Fall vorstellen soll. Die Frage bezog sich aber insbesondere auf die staatsanwaltliche aufgabenStellung ...
Dann stell dir halt vor du schilderst es deinem Vorgesetzten in der StA...
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Vortrag Strafrecht - von Gast - 07.10.2020, 22:13
RE: Vortrag Strafrecht - von Gast - 07.10.2020, 22:21
RE: Vortrag Strafrecht - von Gast - 08.10.2020, 07:11
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