05.10.2021, 11:08
(04.10.2021, 23:47)Gast schrieb:(04.10.2021, 22:56)Gast Gast schrieb:(04.10.2021, 22:03)Gast schrieb:(04.10.2021, 21:01)Gast Gast schrieb: Of Counsel :-D von denen GKs nur eine Handvoll haben, bestehend aus Ex Senior-Partnern oder Ex-Richtern oder sonstigen herausragenden Spezialisten aus der Wissenschaft. Glaube, für den 0815 Einsteiger, der aus der Karibik arbeiten will, wird das keine Option sein.
Im Übrigen besteht noch das Problem der steuerlichen Veranlagung. Wenn ein Unternehmen durch solche HO Regelungen. dauerhaft Mitarbeiter im Ausland hat, kann das noch ganz andere betriebswirtschaftliche/steuerrechtliche Probleme geben. Alleine deswegen unterbinden viele Unternehmen das HO aus dem Ausland.
Es geht ja auch um die Frage, ob es GRUNDSÄTZLICH möglich ist :)
Kann über die Einstellung mancher Menschen echt nur den Kopf schütteln.
Google doch mal nach "freie mitarbeit Kanzlei Stellenangebote". Wirst auf jeden Fall fündig werden. Und auch wenn die Stellen nicht immer als solche ausgeschrieben sind: verhandeln lässt sich alles.
Wieso sollte sich eine Kanzlei, die gerade Bedarf in diesem Rechtsgebiet hat, nicht auf so einen Deal einlassen?
Ihr müsst euch mal von dem Gedanken lösen, dass die Kanzlei euch damit einen Gefallen tut :D In erster Linie profitiert nämlich die Kanzlei von dieser Arbeitsart, da sie wesentlich günstiger ausfallen kann (keine Sozialabgaben, keine Miete für Büro etc.), der Mitarbeitende nicht durch KSchG etc. geschützt ist, sich die Kanzlei also viel einfacher von einem lösen kann.
Im Grunde genommen läuft es auf eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung aus: Einnahmen durch den freien Mitarbeiter minus Kosten (zusätzlicher Aufwand, Honorar etc.). Wenn jetzt ein ausreichend hoher positiver Betrag dort steht, dann wird jede betriebswirtschaftlich handelnde Kanzlei nicht nein sagen.
Kleines Denkbeispiel:
Mittelständige Kanzlei, sucht in einem Rechtsgebiet nach spezialisierten RAs, da die Mandantenanfragen ihre Kapazitäten in diesem Bereich überschreiten. Stundensätze liegen bei ca. 250-350€ zzgl. Umsatzsteuer.
Ein RA in festanstellung für die Stelle würde ca. 80k Gehalt kosten (+20% des Bruttolohns an Sozialabgaben + Kosten für Büro, Strom, Internet etc.), also sagen wir mal ca. 100k/jahr
RA X der hochqualifiziert ist und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung hat, bewirbt sich als freier Mitarbeiter auf die Stelle und fordert ein Stundenhonorar von 50€ zzgl. Umsatzsteuer (da X in einem Niedriglohnland lebt, ist es für ihn vergleichbar mit einem deutschen Stundenhonorar von 150€). X will aber nur von zuhause aus arbeiten.
Kosten für die Kanzlei: ca. 40-50k/Jahr
Du bist jetzt Salary Partner der Kanzlei und von den 50k an Mehreinnahmen gegen 10k in deine Tasche. Wohlgemerkt hat sich bis jetzt noch kein geeigneterer Kandidat gemeldet. Was tust du?
Bitte bitte bitte. Sag mir warum Presseunternehmen Journalisten, Softwareunternehmen IT-ler etc. als freie Mitarbeiter anstellen aber das bei Kanzleien auf Teufel komm raus undenkbar sein soll?
Und wenn wirklich alles scheitern sollte, dann kann man noch online Klausuren korrigieren oder sich auf frag-einen-anwalt.de oder durch die gute alte Selbstständigkeit durchhustln ;-).
Dein Beispiel liest sich halt sehr hart wie eine Scheinselbstständigkeit mit der Folge eines Steuerstrafverfahrens für die Kanzlei. ;-)
Ich liebs. Statt zu sagen wie es geht, sagt man,wie es nicht geht.
Mit eurer Mentalität gäbe es keine Flugzeuge, Tesla in Grünheide oder Frauen als Politikerinnen.
Im Ernst: Ja, Scheinselbstständigkeit ist in der Tat etwas, was man beachten muss. Aber daran scheitert doch nicht der Lebenstraum des TE ;-)
Dann macht man halt freie Mitarbeit für 2 Kanzleien, je 50/50. Oder sorgt auf andere Weise für ein Nebeneinkommen, sodass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Kanzlei besteht. Eigene Akquise, frag-einen-anwalt.de u.ä., Telefonanwalt, Klausuren korrigieren, 1-2 Immobilien verwalten, Depot, etc.
Im Übrigen spricht auch einiges in meinem Beispiel gegen Scheinselbstständigkeit: freie örtliche/zeitliche Arbeitswahl, kein eigenes Büro, StundenHONORAR statt Festgehalt etc.
Aber wenn man nur Probleme sieht...
Manche Leute scheinen auch zu übersehen, dass man schon mit 1.500 Dollar im Monat (ca. 1300€) ein sehr, sehr angenehmes Leben in vielen schönen Ländern dieser Welt (auch Europa) führen kann, vergleichbar mit R1 für einen Single in einer mittelgroßen Stadt.
Und wer denkt, als Anwalt liese sich in der heutigen Zeit ein solches Einkommen nicht locker flockig ohne Festanstellung über das Internet erzielen, dem ist halt nicht zu helfen
Vielleicht verstehst du auch einfach, dass Rechtsanwalt eben ein etwas anderes Profil als freier Journalist ist, der heute einen Artikel für Zeitung X und morgen für Magazin Y schreiben kann.
Dann soll der TE eben eine Kanzlei in Deutschland mit einem Briefkasten einrichten (gibt ja genug Anbieter für solche Büroadressen) und dann eben Online-Beratung machen. Fertig. Aber er wird kaum eine Kanzlei finden, die im substanzielle Arbeit gibt, wenn er als Selbstständiger aus dem Ausland agiert und sich so günstig verkauft.
Alleine wenn ich einen Spezialisten für 350 Euro an den Mandanten verkaufen kann, dann bin ich eine renommierte Kanzlei und stehe auch mit meinem Namen dafür gerade. Da ist der Reiz, einen "freien Mitarbeiter" für einen Fuffi die Stunde zu engagieren, nun einmal gering. Abgesehen davon, dass auch ein angestellter Anwalt kaum mehr als eben diesen Fuffi die Stunde an Lohnkosten verursacht ;-)
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Im Ausland per Homeoffice arbeiten - von Auswanderer - 21.09.2020, 12:55
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