28.01.2021, 11:22
(28.01.2021, 09:52)Gast schrieb:(08.01.2021, 15:02)Gast schrieb:(18.09.2020, 00:00)Gast schrieb: Für den Dr. braucht man ja auch nichts auswendig lernen, sondern es ist wie eine gigantisch lange Hausarbeit oder Diplomarbeit...
Dass eine Dissertation wie eine lange Hausarbeit ist, kann auch nur von einem Nichtpromovierten kommen.
Im Übrigen halte ich es für Unsinn, dass ein nationaler LL.M. den Doktortitel "entwerten" würde. Da gibts ganz andere Faktoren...z.B. gewisse Arbeitgeber, die sämtlichen Arbeitnehmern irgendwelche Schmalspur-Promotionen verordnen und auch noch meinen, dass wäre nicht peinlich sondern hätte akademischen Glanz...
Da kann ich grds. nur zustimmen, wobei es schon ein bisschen auf den LL.M ankommt. Die in Münster sind z.B. sehr anspruchsvoll. Zum Angaben sind die LL.M ohnehin kaum geeignet. Dem Laien ist das völlig wurscht, ob Oxford oder Hagen und ich glaube, es gibt wenig Juristen, die sich LL.M Oxford, Cambridge etc. beeindrucken lassen, auch wenn der Erwerber darauf vermutlich abzielt, speziell wenn er in einer GK ist oder dort hin will. Aber es gibt genug Juristen, die wirklich fachlich tätig sind und sich fortbilden wollen. In Deutschland ist nun mal deutsches Recht maßgeblich und sich da mit einem fachspezifischen LLM zu spezialisieren ist sinnvoller und bringt deutlich mehr als der LL.M aus dem Ausland. Wenn ich fachlich mit Versicherungsrecht befasst bin, bin bringt mir ein LL.M aus England, Südafrika oder den USA nichts. Gleiches gilt für Gesellschafts-, Steuer- und zig andere Rechtsgebiete. Die Sprache muss man nicht über einen LL.M vertiefen, Auslandaufenthalt geht auch anders, und fachlich bringt es allenfalls in Ausnahmefällen Mehrwert. Dann noch so zu tun, als sei man mit diesen LL.M besonders toll und der dt. LL.M lächerlich, zeugt von Unkenntnis und ist armselig.
Der LL.M im Ausland mag in Kanzleien mit Auslandsbezug und Transaktionen gern gesehen sein, weil auch ausländische Anwälte damit oft etwas anfangen können bzw. bekannt ist, dass man an manchen Unis nur schwer angenommen wird. Ein fachlicher Mehrwert oder gar mehr Anspruch gegenüber einem deutschen hat man idR nicht, auch wenn der Auslandsaufenthalt toll ist.
Der im Ausland erworbene LLM ist halt v.a. für GK und Unternehmen relevant. Weniger wegen dem fachlichen Erkenntnisgewinn. Vielmehr zeugt die Auslandserfahrung von Englischkenntnissen und einer gewissen interkulturellen Kompetenz. Das ist für einen FWW-RA natürlich absolut irrelevant. Im Übrigen bringen die Namen gewisser Universitäten ein nicht zu unterschätzendes Renommee. Das ist nicht unbedingt für den Einstieg in die GK relevant, aber für die Akquise und den Aufstieg in die Partnerschaft schon. Auch insofern gilt natürlich: Für FWW ist das egal. Da weiß der Mandant sowieso nicht, wofür LLM überhaupt steht.
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