11.08.2020, 13:19
Hey liebe Community,
Bei welchem Gericht muss ich Anklage erheben, wenn der Täter wegen versuchten Totschlags beschuldigt wird und die am Tatort anwesenden bloß zuschauen u es dulden. Eine 27 Beihilfe ist laut Kommentar nicht drin. Eine garantenstellung Lehne ich ebenfalls ab. Sodass nur noch 323c übrig bleibt. Das Problem ist das die "beteiligten" tlw jugendlich bzw heranwachsende sind.
212,22 wäre ja große SK LG als Schwurgericht zuständig.
Müsste ich dann das Verfahren bzgl der anderen wg 323c (bedenke als jug/heranwachsende) abtrennen oder alles bei der Jugendkammer anklagen ?
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar !
Bei welchem Gericht muss ich Anklage erheben, wenn der Täter wegen versuchten Totschlags beschuldigt wird und die am Tatort anwesenden bloß zuschauen u es dulden. Eine 27 Beihilfe ist laut Kommentar nicht drin. Eine garantenstellung Lehne ich ebenfalls ab. Sodass nur noch 323c übrig bleibt. Das Problem ist das die "beteiligten" tlw jugendlich bzw heranwachsende sind.
212,22 wäre ja große SK LG als Schwurgericht zuständig.
Müsste ich dann das Verfahren bzgl der anderen wg 323c (bedenke als jug/heranwachsende) abtrennen oder alles bei der Jugendkammer anklagen ?
Über hilfreiche Tipps wäre ich dankbar !
Nachrichten in diesem Thema
Zuständigkeit - von Sonnenschein - 11.08.2020, 13:19
RE: Zuständigkeit - von Gast - 11.08.2020, 21:38
RE: Zuständigkeit - von Sonnenschein - 12.08.2020, 06:32
RE: Zuständigkeit - von Gast - 12.08.2020, 09:14
RE: Zuständigkeit - von Sonnenschein - 12.08.2020, 09:39
RE: Zuständigkeit - von Gast - 12.08.2020, 10:50