03.08.2020, 22:20
(03.08.2020, 15:10)Gast schrieb:(03.08.2020, 13:17)Gast678 schrieb: Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung folgt aus § 46 II Nr. 2 EStG, wenn man mehrere Arbeitgeber hat, also als Referendar zB nebenher in einer Kanzlei arbeitet.
Auch wenn die Kanzleitätigkeit ein 450 Euro Job ist ?
Nicht, wenn dieser pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde (dies ist wohl die Regel).
Wenn man (u.a.) Einkünfte in Steuerklasse VI als Nebentätigkeit hat (>450EUR-Nebenjob), dann besteht die Pflicht zur Abgabe bis zum 31.07. des Folgejahres (o. Berater).
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Steuererklärung - von Gast - 03.08.2020, 10:10
RE: Steuererklärung - von Gast23 - 03.08.2020, 12:49
RE: Steuererklärung - von Gast678 - 03.08.2020, 13:17
RE: Steuererklärung - von Gast - 03.08.2020, 15:10
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