29.07.2020, 09:08
(29.07.2020, 08:51)Gast schrieb:(29.07.2020, 04:28)Gast schrieb: Die Fachgebiete, in denen der VB-Jurist sich nicht auskennt, kennt der Jurist mit 2xa sich nach Studium und Ref aber auch noch nicht aus. Da hat er sich erst später eingearbeitet. Das hätte der VB-Jurist wohl auch gekonnt. Die Noten aus den Examina streiten für die Vermutung, dass er das sogar besser/schneller/zuverlässiger gekonnt hätte.
Der Jurist mit 2xa hat leider mit seinen Examina zwei Indizien dafür hinterlassen, dass er entweder weniger potential hat oder dieses nicht ausnutzen kann/möchte (bitte keine Beiträge mit Aufzählungen von alterntiven Umständen für das vergleichsweise schlechte Abschneiden in den Prüfungen). Das sind zwei verpasste Chancen, obwohl der Kandidat sich der "Notenfixierung" bewusst war. Das wirkt für Arbeitgeber nunmal etwas weniger attraktiv als bei dem VB-Juristen (bitte keine Beiträge über fehlende Zusammenhänge zwischen Erfolg im Examen und Erfolg im Berufsalltag).
Aus Sicht des Staates oder des ÖD allgemein müsste man sich auch fragen, anhand welcher Kriterien ansonsten die Bestenauslese (insbesondere für den Richterberuf) durchgeführt werden soll (bitte keine Beiträge zu den "viel wichtigeren" Softskills).
Konkret auf den Richterdienst zugeschnitten muss man wohl noch bedenken, dass der Staat ein Interesse an einer umfassenden Verwendbarkeit hat. Wer nur auf einem ultra-spezial-Fachgebiet fit ist, ist da weniger hilfreich. Abgesehen davon, dass (nach der Logik des Staates) in Studium und Ref sehr allgemeine Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden, die man in jedem Fall braucht (bitte auch keine Beiträge über die fehlende Berechtigung dieser Annahme).
In den Augen der GK mag man bessere Examensnoten auch noch mit höherer Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft in Verbindung bringen (bitte keine Beiträge zur fehlenden Grundlage dieser Sichtweise).
Etwas harsch formuliert:
Wer kein VB hat, der hätte sich vielleicht lieber in den letzten 7 Jahren mal in die allgemeinen Bereiche und die Klausurpraxis eingearbeitet.
word!
Mit 2xa kann einem ja auch egal sein, ob der Fokus aufs zweite Examen gelegt wird oder beide berücksichtigt werden :rolleyes: Darum geht es hier doch.
Meiner Erfahrung nach schauen Kanzleien zumindest auch auf das erste. Es wissen alle, dass Glück und Pech auch eine Rolle spielen - allerdings in beide Richtungen. Bei 11 und 7 glaubt man eben, dass der wahre Leistungsststand irgendwo dazwischen liegt. Bei einem Kandidaten mit 9,0 und 5,5 wird man dasselbe glauben, aber ggf "reicht" das dann nicht in der GK.
Noten unter B im zweiten können schwer "ausgeglichen" werden, weil man denkt, selbst wenn es schlecht läuft sollte ein guter Kandidat noch überall sechs Punkte rausholen und mit der mündlichen auf B kommen. Manche sehen das strenger und meinen, man müsse eben mindestens auf 7 oder 8 kommen.
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