22.07.2020, 15:49
Ich habe gerade einen Fall im Klausurenkurs, der mir nicht aus dem Kopf geht.
Autoverkauf. Der Verkäufer bezeichnet das Modell des Autos falsch aber nennt die korrekte Motorleistung.
Der Käufer dicht danach gemäß 123 BGB an, weil er über aufgrund der falschen Modellbezeichnung von einer anderen (höheren) Motorleistung ausgegangen sei.
Der Verkäufer entgegnet, dass das richtige Modell zwar über eine höhere Motorleistung verfügt. Die tatsächliche (geringere) Motorleistung sei aber - was zutrifft - im Kaufvertrag ausdrücklich beziffert worden.
Liegt hier eine Täuschung über die Motorleistung und ein darauf basierender Irrtum vor? Anfechtungsrecht?
Eigentlich ja keine Täuschung über die Motorleistung, sondern nur über das Modell. Der Irrtum bezieht sich aber nur auf die Motorleistung.
Autoverkauf. Der Verkäufer bezeichnet das Modell des Autos falsch aber nennt die korrekte Motorleistung.
Der Käufer dicht danach gemäß 123 BGB an, weil er über aufgrund der falschen Modellbezeichnung von einer anderen (höheren) Motorleistung ausgegangen sei.
Der Verkäufer entgegnet, dass das richtige Modell zwar über eine höhere Motorleistung verfügt. Die tatsächliche (geringere) Motorleistung sei aber - was zutrifft - im Kaufvertrag ausdrücklich beziffert worden.
Liegt hier eine Täuschung über die Motorleistung und ein darauf basierender Irrtum vor? Anfechtungsrecht?
Eigentlich ja keine Täuschung über die Motorleistung, sondern nur über das Modell. Der Irrtum bezieht sich aber nur auf die Motorleistung.
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Übungsfall - von Gast - 22.07.2020, 15:49
RE: Übungsfall - von Gast - 22.07.2020, 16:40