30.05.2020, 16:21
Hallo,
könnte mir bitte jemand einen kleinen Tipp geben?
Folgender SV:
Zwei Firmen, A und B, werden durch ein Unternehmen U beauftragt, eine Funkmast aufzustellen. A soll den Mast aufstellen und mit Stahlseilen und Erdankern befestigen. B soll die Erdarbeiten ausführen (Erdreich ausheben und wieder mit Erde befüllen). Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Abnahme des Werkes neigt sich der Mast durch einen Sturm zur Seite. A geht von einen Konstruktionsfehler aus, da sein Mitarbeiter M in der Vergangenheit öfters unachtsam war. Zur Mangelbeseitigung hebt A das Erdreich aus (Aufwand 15.000 Euro). Nachdem er damit fertig war, stellt sich heraus, dass die Stahlseile und Erdanker teilweise gerissen waren, da B das Erdreich nicht ordnungsgemäß verdichtet hat. A erneuerte daraufhin die Erdanker und Stahlseile (Kosten 3.000 Euro). Anschließend hat A das Loch ordnungsgemäß gefüllt und verdichtet. (Kosten 20.000 Euro) B hat sich noch bevor A die Nachbesserungsarbeiten begonnen hat gegenüber A bereit erklärt, die Arbeiten selber auszuführen. Er hätte dies noch günstiger tun können. U verlangt nun Schadensersatz, tritt alle Ansprüche jedoch an A ab.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind nicht zu prüfen.
könnte mir bitte jemand einen kleinen Tipp geben?
Folgender SV:
Zwei Firmen, A und B, werden durch ein Unternehmen U beauftragt, eine Funkmast aufzustellen. A soll den Mast aufstellen und mit Stahlseilen und Erdankern befestigen. B soll die Erdarbeiten ausführen (Erdreich ausheben und wieder mit Erde befüllen). Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Abnahme des Werkes neigt sich der Mast durch einen Sturm zur Seite. A geht von einen Konstruktionsfehler aus, da sein Mitarbeiter M in der Vergangenheit öfters unachtsam war. Zur Mangelbeseitigung hebt A das Erdreich aus (Aufwand 15.000 Euro). Nachdem er damit fertig war, stellt sich heraus, dass die Stahlseile und Erdanker teilweise gerissen waren, da B das Erdreich nicht ordnungsgemäß verdichtet hat. A erneuerte daraufhin die Erdanker und Stahlseile (Kosten 3.000 Euro). Anschließend hat A das Loch ordnungsgemäß gefüllt und verdichtet. (Kosten 20.000 Euro) B hat sich noch bevor A die Nachbesserungsarbeiten begonnen hat gegenüber A bereit erklärt, die Arbeiten selber auszuführen. Er hätte dies noch günstiger tun können. U verlangt nun Schadensersatz, tritt alle Ansprüche jedoch an A ab.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind nicht zu prüfen.
Nachrichten in diesem Thema
Anspruchsgrundlage Zivilrecht - von Gast - 30.05.2020, 16:21
RE: Anspruchsgrundlage Zivilrecht - von Gast - 13.06.2020, 09:45