30.05.2020, 09:32
Also Meinungsstreits kannst Du zu 95% vergessen. Es kommt grundsätzlich auf die Rechtsprechung an. Die Zahl der zu kennenden Meinungsstreits kannst Du wohl an zwei Händen abzählen.
Abgefahrene Sonderkonstellationen mit Bereicherungsausgleich im 20-Personen-Verhältnis unter Beteiligung von unerkannt Geisteskranken, Scheinerben und Minderjährigen kommen auch nicht vor.
Die Fälle sind eher so, wie richtige Fälle auch sind, also eher „straight“ ( wie gesagt: keine konstrierten Spezialsachverhalte ).
Abgefahrene Sonderkonstellationen mit Bereicherungsausgleich im 20-Personen-Verhältnis unter Beteiligung von unerkannt Geisteskranken, Scheinerben und Minderjährigen kommen auch nicht vor.
Die Fälle sind eher so, wie richtige Fälle auch sind, also eher „straight“ ( wie gesagt: keine konstrierten Spezialsachverhalte ).
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Verhältnis des Examensstoffs - von Gast - 30.05.2020, 05:36
RE: Verhältnis des Examensstoffs - von Gast23123 - 30.05.2020, 08:16
RE: Verhältnis des Examensstoffs - von RechtsanwaltII - 30.05.2020, 09:32
RE: Verhältnis des Examensstoffs - von Gast - 30.05.2020, 17:33