22.05.2020, 10:58
Meiner eigenen Erfahrung nach muss man jedenfalls für die Examensklausuren Staatsorga nicht können. Es könnte dich aber in der Mündlichen ereilen. Habe gehört, dass z.B. vor Kurzem ein Organstreit abgefragt wurde.
Auch habe ich noch keine Verfassungsbeschwerde oder irgendeine Verfahrensart vor dem EuGH als Klausur im 2. Examen erlebt. Zumindest in meinen Probeklausuren und meinen Examensklausuren kam Europarecht auch überhaupt nicht vor.
Falls du damit liebäugeln solltest, dein Ref nicht in NRW zu machen: In Hamburg hat man auch kein Kommunalrecht.
Auch habe ich noch keine Verfassungsbeschwerde oder irgendeine Verfahrensart vor dem EuGH als Klausur im 2. Examen erlebt. Zumindest in meinen Probeklausuren und meinen Examensklausuren kam Europarecht auch überhaupt nicht vor.
Falls du damit liebäugeln solltest, dein Ref nicht in NRW zu machen: In Hamburg hat man auch kein Kommunalrecht.
Nachrichten in diesem Thema
Gegenstand des 2. Examen (NRW) - von Gast - 22.05.2020, 05:23
RE: Gegenstand des 2. Examen (NRW) - von GastHE - 22.05.2020, 08:27
RE: Gegenstand des 2. Examen (NRW) - von T. Kaiser - 22.05.2020, 08:38
RE: Gegenstand des 2. Examen (NRW) - von RefGPA - 22.05.2020, 10:58
RE: Gegenstand des 2. Examen (NRW) - von Gast - 22.05.2020, 11:23