25.02.2020, 23:38
Am LG: Kein Problem, muss man nur mit dem Vorsitzenden abstimmen und ggfs mit den Kammerkollegen, falls zufällig jemand im gleichen Zeitraum Urlaub haben möchte.
Am AG: Etwas nerviger, muss mit dem Vertreter abgesprochen werden, Eildienste müssen entsprechend koordiniert werden etc. Klappt aber auch. Protipp: Am besten den Urlaub genehmigen lassen, solange man noch am LG ist, das AG muss ihn dann gewähren.
Generell gilt: Niemand guckt einen schief an, weil man den Urlaub, auf den man Anspruch hat, auch tatsächlich nimmt, auch nicht als Proberichter (kurz) nach Ablauf der Urlaubssperre. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das, worauf wir Anspruch haben, bekommen wir.
Am AG: Etwas nerviger, muss mit dem Vertreter abgesprochen werden, Eildienste müssen entsprechend koordiniert werden etc. Klappt aber auch. Protipp: Am besten den Urlaub genehmigen lassen, solange man noch am LG ist, das AG muss ihn dann gewähren.
Generell gilt: Niemand guckt einen schief an, weil man den Urlaub, auf den man Anspruch hat, auch tatsächlich nimmt, auch nicht als Proberichter (kurz) nach Ablauf der Urlaubssperre. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das, worauf wir Anspruch haben, bekommen wir.
Nachrichten in diesem Thema
Urlaub als Proberichter - von Gast - 03.02.2020, 08:01
RE: Urlaub als Proberichter - von Gast - 25.02.2020, 12:29
RE: Urlaub als Proberichter - von RichterixNRW - 25.02.2020, 23:38