08.10.2019, 20:58
Wenn du dir es zutraust, auf jeden Fall.
Als Staatsanwalt und Richter muss man in der Lage sein, seine Zeit selbst einteilen zu können. Wenn du weißt, dass du es schaffst, spricht nichts dagegen.
Aber vielleicht nicht unbedingt in den ersten Monate. Vielleicht so nach einem halben Jahr, wenn du dich eingelebt hast und weißt, dass die erste Beurteilung gut sein wird. Und wenn du örtlich flexibel bist, würde ich mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen: Du willst die Nebentätigkeit ausüben. Wenn die nicht wollen, gehst du eben in ein anderes Bundesland.
Als Staatsanwalt und Richter muss man in der Lage sein, seine Zeit selbst einteilen zu können. Wenn du weißt, dass du es schaffst, spricht nichts dagegen.
Aber vielleicht nicht unbedingt in den ersten Monate. Vielleicht so nach einem halben Jahr, wenn du dich eingelebt hast und weißt, dass die erste Beurteilung gut sein wird. Und wenn du örtlich flexibel bist, würde ich mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen: Du willst die Nebentätigkeit ausüben. Wenn die nicht wollen, gehst du eben in ein anderes Bundesland.
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StA und Nebenjob - von _Gast_ - 08.10.2019, 19:28
RE: StA und Nebenjob - von Gast - 08.10.2019, 19:35
RE: StA und Nebenjob - von Gast - 08.10.2019, 19:54
RE: StA und Nebenjob - von Gast - 08.10.2019, 20:58
RE: StA und Nebenjob - von NRWRi2019 - 08.10.2019, 21:21
RE: StA und Nebenjob - von Horst - 09.10.2019, 08:17
RE: StA und Nebenjob - von GastNRW91 - 09.10.2019, 08:54
RE: StA und Nebenjob - von Gast - 09.10.2019, 09:13
RE: StA und Nebenjob - von Stasianwalt - 09.10.2019, 16:21
RE: StA und Nebenjob - von _gast_ - 09.10.2019, 17:35
RE: StA und Nebenjob - von Stasianwalt - 09.10.2019, 21:13
RE: StA und Nebenjob - von RichterixNRW - 10.10.2019, 07:09