29.09.2019, 16:09
Ich, Assessor, würde mir gerne übergangsweise etwas Geld als Terminsvertreter vor dem Amtsgericht dazuverdienen.
Darf ich als solcher - ohne RA-Zulassung, Berufshaftpflicht etc. - tätig werden (sofern die abgebenden RAe einverstanden sind) oder nicht?
Ich habe da keine genauen Infos gefunden. Aber eigentlich darf man es ja als Referendar auch schon...
Falls es geht, wie schätzt ihr das Haftungsrisiko ein?
Darf ich als solcher - ohne RA-Zulassung, Berufshaftpflicht etc. - tätig werden (sofern die abgebenden RAe einverstanden sind) oder nicht?
Ich habe da keine genauen Infos gefunden. Aber eigentlich darf man es ja als Referendar auch schon...
Falls es geht, wie schätzt ihr das Haftungsrisiko ein?
Nachrichten in diesem Thema
Terminsvertreter ohne RA-Zulassung möglich? - von Gast - 29.09.2019, 16:09
RE: Terminsvertreter ohne RA-Zulassung möglich? - von ZPO-Basics - 29.09.2019, 16:23
RE: Terminsvertreter ohne RA-Zulassung möglich? - von Gast - 29.09.2019, 17:25
RE: Terminsvertreter ohne RA-Zulassung möglich? - von GastNRW20 - 29.09.2019, 21:48