04.02.2024, 13:25
Ich habe es so gelernt, dass bei voll begründeten Klagen im Urteil nur eine AGL zu prüfen ist, die durchgeht. Bedeutet, dass du gerade keine AGL erwähnst, die nicht durchgehen. Bei teilweise begründeten Klagen schreibst du im Urteil erst eine AGL, die für den Teilzuspruch gilt, runterschreibst und beim abweisenden Teil alle AGL ansprichst, die in Betracht kommen und wieso sie nicht gegeben sind.
Bei voll abweisenden Urteilen sprichst du alle AGL an, die in Betracht kommen und wieso sie nicht gegeben sind.
Bei voll abweisenden Urteilen sprichst du alle AGL an, die in Betracht kommen und wieso sie nicht gegeben sind.
Nachrichten in diesem Thema
Vertragliche und deliktische Ansprüche - von snsgeffm - 30.01.2024, 20:12
RE: Vertragliche und deliktische Ansprüche - von 1Ri - 30.01.2024, 21:00
RE: Vertragliche und deliktische Ansprüche - von Praktiker - 04.02.2024, 13:22
RE: Vertragliche und deliktische Ansprüche - von Cenaira - 04.02.2024, 13:25