24.05.2023, 08:35
Ich starte demnächst mit meinem Referendariat in Deutschland, bin aber noch an einer Hochschule in der Schweiz beschäftigt. Mein Professor würde mir ermöglichen, dem weiter nachzugehen. Nun habe ich ein kleines Problem: Man darf ja nur 10/Woche eine Nebentätigkeit ausüben. Bei mir sind es laut Vertrag 19h pro Woche, wovon aber nur 12 „Arbeitszeit“ sind und der Rest für die Anfertigung einer Dissertation. Diese werden ja wohl nicht „zählen“. Was will das Gericht sehen? Reicht eine Bestätigung meines Professors, das ich nur 10h/Woche arbeite oder wollen sie einen Vertrag sehen etc.? Denke schon dass sie irgendeinen Nachweis wollen, angesichts des hohen Gehalts für deutsche Verhältnisse.
Nachrichten in diesem Thema
Nachweis der Nebentätigkeit - von hnt - 24.05.2023, 08:35
RE: Nachweis der Nebentätigkeit - von Joko - 24.05.2023, 09:49
RE: Nachweis der Nebentätigkeit - von Phaeno - 24.05.2023, 10:50