19.04.2023, 13:29
Ich meine gelesen zu haben, dass man hohe Werbungskosten auch bei wenig gezahlten steuern ins nächste Jahr „mitnehmen“ kann, indem man sie in der Steuererklärung angibt?
Ist das so?
Und wenn ja, was ist zu beachten?
Wäre das dann der Fall, wenn ich bereits nur durch die Werbungskostenpauschalbeträge alle meine Steuern zurückerhalte, tatsächlich aber höhere Werbungskosten als die Pauschale (ich meine die liegt bei 1000€) hatte?
Ist das so?
Und wenn ja, was ist zu beachten?
Wäre das dann der Fall, wenn ich bereits nur durch die Werbungskostenpauschalbeträge alle meine Steuern zurückerhalte, tatsächlich aber höhere Werbungskosten als die Pauschale (ich meine die liegt bei 1000€) hatte?
Nachrichten in diesem Thema
Steuerrückzahlung - von J123 - 16.04.2023, 22:27
RE: Steuerrückzahlung - von Egal - 16.04.2023, 23:56
RE: Steuerrückzahlung - von LMH - 17.04.2023, 12:59
RE: Steuerrückzahlung - von Homer S. - 17.04.2023, 13:12
RE: Steuerrückzahlung - von Max Sauer - 17.04.2023, 17:27
RE: Steuerrückzahlung - von MrJudgeBW - 18.04.2023, 15:50
RE: Steuerrückzahlung - von Homer S. - 18.04.2023, 17:04
RE: Steuerrückzahlung - von Egal - 18.04.2023, 21:28
RE: Steuerrückzahlung - von Egal - 18.04.2023, 21:37
RE: Steuerrückzahlung - von Refixy - 19.04.2023, 13:29
RE: Steuerrückzahlung - von g3rn3gr0s - 19.04.2023, 17:01