25.03.2023, 12:59
In der Satzung des VSW NRW heißt es:
"Endet die Mitgliedschaft, so sind dem bisherigen Mitglied – vorbehaltlich des § 13 Abs. 2 – auf Antrag, der binnen 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft gestellt sein muss, 60 v.H. der bisher geleisteten Beiträge zu erstatten, wenn es für nicht mehr als 3 Monate Beiträge entrichtet hat."
Ich habe ca. 3 Jahre eingezahlt. Eine Erstattung scheint dann auszuscheiden.
"Endet die Mitgliedschaft, so sind dem bisherigen Mitglied – vorbehaltlich des § 13 Abs. 2 – auf Antrag, der binnen 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft gestellt sein muss, 60 v.H. der bisher geleisteten Beiträge zu erstatten, wenn es für nicht mehr als 3 Monate Beiträge entrichtet hat."
Ich habe ca. 3 Jahre eingezahlt. Eine Erstattung scheint dann auszuscheiden.
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Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:05
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:24
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 12:41
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 17.03.2023, 12:51
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von Egal - 17.03.2023, 14:08
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von NewStA23 - 17.03.2023, 15:56
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 20.03.2023, 09:37
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 23.03.2023, 18:04
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von BlnBrb - 24.03.2023, 10:55
RE: Was wird aus den Beiträgen ans Versorgungswerk nach Wechsel in die Justiz? - von ArbRi - 25.03.2023, 12:59