28.01.2021, 02:23
(27.01.2021, 02:19)Gast schrieb: In einer Kreisverwaltung nehmen sie lieber einen mit schlechteren Noten, weil der nicht so schnell abhaut. Der Doppel-VB will dann nach einem halben Jahr auf einmal doch als GK Anwalt in München wohnen und nicht im Kaff oder Richter werden wegen der höheren Bezahlung.
Vielleicht ist dem Doppel-VBler aber Geld auch nicht ganz so wichtig, sondern ein Tagesablauf mit moderaten Arbeitszeiten, zumal man auch mit einer A-Besoldung nicht verhungert.
Dass jemand mit Doppel-VB alsbald Richter werden will wegen der höheren Bezahlung und deshalb eine A-Stelle verlässt, halte ich auch für eher unwahrscheinlich:
A13 und R1 nehmen sich in den ersten Jahren quasi kaum was (R1 zieht aber nach ein paar Jahren deutlich davon).
Wenn du nach der Erprobung direkt auf A14 weiterbeschäftigt bist (in vielen Verwaltungen Praxis), hast du ein paar Jahre lang sogar mehr als der R1 (R1 überholt dich aber nach ein paar Jahren wieder).
Schaffst du es dann zeitnah auf A15, hast du mehr als R1 zu dem Zeitpunkt. R1 kommt überholt dich nach einigen Jahren dann zwar wieder, aber auch nur minimal. In der Endstufe sind die Unterschiede sehr gering.
Erst wenn der R1er mal R2er wird, überholt er den A15er wieder. Wenn der allerdings A16er wird, ist es wieder nahezu gleich.
Als Doppel-VBler ist es in einer Verwaltung mit lauter Leuten, die ein Ausreichend und ein Befriedigend haben, machbar, von A13 flott auf A15 aufzusteigen. Ob das für denselben Doppel-VBler auch gilt, wenn er von R1 auf R2 aufsteigen will?
Als A-Beamter hast du außerdem garantierte Stundenzahlen mit Überstundenausgleich, als Richter kann dich dein Dezernat ggf. erschlagen, sodass du dann auch gerne mal weitaus mehr als die 40 Stunden des A15ers arbeitest. Du hast aber natürlich auch die Chance, dass du dein Dezernat im Griff hast und jeden Tag nur 6 Stunden arbeiten musst. Dafür fällt aber in jedem Fall der Überstundenausgleich (= praktisch wie Urlaubstage) weg.
Kreisverwaltungen sind jetzt übrigens ja i. d. R. nicht zwangsläufig in dem absoluten Kuhdorf, sondern eben in der jeweiligen Kreisstadt. Ein Amtsgericht kannst du aber auch im letzten Kaff haben. In manchen Kreisen (etwa Schleswig-Flensburg) ist Schleswig (nur knapp 20.000 EW) sowohl Kreisstadt als auch Gerichtsstadt (AG, OLG, VG, OVG).
Du hast natürlich recht, dass dem Doppel-VBler ggf. A13 auf Dauer nicht reichen wird.
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