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  5. Rauskürzen von Stunden
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Rauskürzen von Stunden
Gast
Unregistered
 
#17
27.01.2021, 15:59
(27.01.2021, 15:30)Gast schrieb:  
(27.01.2021, 13:09)Gast schrieb:  
(27.01.2021, 12:59)Gast schrieb:  du kannst halt keine 3000€ für eine Risikoprognose berechnen. Halt dich da schwammig damit es schneller geht. 

Wenn Unterlagen unsortiert sind musst du den Mandanten früh hinweisen dass das viel mehr Arbeit macht und er es selbst sortieren kann oder es ihn entsprechend kostet. Hinterher schockt ihn dann die Rechnung viel weniger

Eine Ergänzung zu "schwammigen" Arbeiten: Das halte ich für sehr gewagt und gefährlich, auch für den TE selbst. Wenn Du oberflächlich prüfst und dabei geht später etwas schief, wirst Du kaum aus der Haftung kommen mit "naja, ich wollte Ihnen nicht so viel in Rechnung stellen, deswegen habe ich nur kurz und oberflächlich geprüft"...


wie ironisch. Da steht schwammig antworten und nichts von schwammig arbeiten. Wer so oberflächlich liest sollte keinen Stein im Glashaus werfen


Wo genau ist da die Zeitersparnis? Dass man sich bei nem unklaren Ergebnis möglichst unverbindlich hält, ist klar. Mit einem unklaren Ergebnis aufgrund einer nicht vertieften Prüfung setzt man sich allerdings einem Haftungsrisiko aus, wenn sich bei einer vertieften/richtigen Prüfung ein bestimmtes Ergebnis aufdrängen würde und sich der Mandant in Unkenntnis dieses Ergebnisses nachteilig verhält.

Beispiel: Der Mandant fragt: Darf ich kündigen?

Meine schwammige Antwort ist: Das dürfte aus den und den Gründen riskant sein, weil der Kündigungsgrund zweifelhaft ist.

Die richtige Antwort nach Ausschöpfung aller gebotenen Erkenntisquellen lautet: Eine Kündigung wäre Harakiri, weil ein Kündigungsgrund nach der st. Rspr. des BGH nicht gegeben ist. Von der Kündigung raten wir daher ganz klar ab.

Wenn der Mandant kündigt, weil ich ihn über das tatsächliche rechtliche Risiko nicht ausreichend aufgeklärt habe, habe ich einen möglichen Haftungsfall.
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