25.01.2021, 17:35
(25.01.2021, 17:27)Gast-TE schrieb: Hallo liebes Forum,
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
Ich würde an deiner Stelle jedenfalls eher als WissMit starten. Als WissMit hast du i.d.R. keinen direkten Mandantenkontakt und daher auch nicht so eine große Verantwortung wie als angestellter Anwalt. Hab das zumindest schon öfters mitbekommen, dass das zu Problemen führen kann und man daher als Teilzeit-Anwalt mehr arbeitet als vereinbart und somit deine Vorbereitung zu kurz kommt. Denn dem Mandanten wird es herzlich egal sein, ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest, schließlich bist du sein Ansprechpartner (falls du unmittelbaren Mandantenkontakt hast und nicht sämtliche Mails über den Partner gehen), für den er wahrscheinlich auch tief in den Geldbeutel greift.
Daher bräuchtest du als Teilzeit-Anwalt zumindest echt einen guten Partner bzw. Vorgesetzten, der dir für die Zeit halbwegs den Rücken freihält und auf die Vereinbarung Rücksicht nimmt. Das ist nicht immer der Fall, aber da wirst du ggf. den jeweiligen Partner besser einschätzen können
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