25.05.2017, 09:58
Kurz und knapp: nein.
Natürlich können ArbR/FamR/ErbR/HandR/GesR im Rahmen einer "normalen" Z-Klausur drankommen (selbst das dürfte aber eher selten sein), aber nicht als gesonderte Klausur. Eine kleine Besonderheit gibt es dennoch: Im Aktenvortrag ist ArbR ein eigenes Prüfungsgebiet neben ZR/StR/öR. Mit etwas Glück (oder Pech) kannst du also einen spezifisch arbeitsrechtlichen Aktenvortrag bekommen.
Natürlich können ArbR/FamR/ErbR/HandR/GesR im Rahmen einer "normalen" Z-Klausur drankommen (selbst das dürfte aber eher selten sein), aber nicht als gesonderte Klausur. Eine kleine Besonderheit gibt es dennoch: Im Aktenvortrag ist ArbR ein eigenes Prüfungsgebiet neben ZR/StR/öR. Mit etwas Glück (oder Pech) kannst du also einen spezifisch arbeitsrechtlichen Aktenvortrag bekommen.
Nachrichten in diesem Thema
Spezialklausuren in NRW - von Matze - 24.05.2017, 17:14
RE: Spezialklausuren in NRW - von ffghjk - 25.05.2017, 09:58
RE: Spezialklausuren in NRW - von Matze - 25.05.2017, 11:52
RE: Spezialklausuren in NRW - von Gast - 25.05.2017, 12:00
RE: Spezialklausuren in NRW - von Gast - 26.05.2017, 14:30

