25.01.2021, 10:41
Ist für mich auch das Gleiche.
"Gutachten zu verfahrensrechtlichen Fragen" könnte sich meines Erachtens auf die Verfahrensfehler (= relative und absolute Revisionsgründe) und "Strafbarkeit" logischerweise auf den materiell-rechtlichen Teil. Zu den "Erfolgsaussichten der Revision" könnte man dann die Zulässigkeit der Revision zählen
"Gutachten zu verfahrensrechtlichen Fragen" könnte sich meines Erachtens auf die Verfahrensfehler (= relative und absolute Revisionsgründe) und "Strafbarkeit" logischerweise auf den materiell-rechtlichen Teil. Zu den "Erfolgsaussichten der Revision" könnte man dann die Zulässigkeit der Revision zählen
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Gutachten Revisionsklausur - von GastRef - 25.01.2021, 09:59
RE: Gutachten Revisionsklausur - von Gast - 25.01.2021, 10:04
RE: Gutachten Revisionsklausur - von Gast - 25.01.2021, 10:41