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Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO?
Gast92
Unregistered
 
#8
19.01.2021, 22:43
Wie sieht es denn mit der Rechtsbehelfsbelehrung aus? Ist die in Ordnung? Da ist es sogar vertretbar, dass wenn nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klagerhebung hingewiesen wird, die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist und die Frist nicht zu laufen beginnt.
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Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 20:48
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:14
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 21:19
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:01
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 22:02
RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast88 - 19.01.2021, 22:17
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RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 19.01.2021, 23:03
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RE: Umdeutung der Klage nach § 88 VwGO? - von Gast - 20.01.2021, 15:31
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