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GK und Geldanlagen
C8H10N4O2
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#6
19.01.2021, 17:43
(19.01.2021, 15:01)Gast schrieb:  Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).



+1. Das ist die übliche Policy in Großkanzleien. ETF und weitere breit gestreute Finanzprodukte sind jedoch in aller Regel kein Probkem und auch von der Freigabepflicht ausgenommen

Natürlich kann die BaFin / SEC / wer auch immer bei auffälligem Tradeverhalten die Insiderlisten abgleichen. Und wenn du dann an einem Insidermandat für das börsennotierte Unternehmen arbeitest bist du ziemlich am A****. Selbst der VErdacht von Insiderhandel würde einen enormen Imageschaden für die Kanzlei bedeuten, daher wird das verständlicherweise unterbunden. Ob man dieses Risiko wegen der paar potenziellen Kröten, die man verdienen könnte, eingehen soll, ist sehr fraglich.
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GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 13:11
RE: GK und Geldanlagen - von Gast Gast - 19.01.2021, 13:16
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 15:01
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 17:15
RE: GK und Geldanlagen - von Gast - 19.01.2021, 17:41
RE: GK und Geldanlagen - von C8H10N4O2 - 19.01.2021, 17:43


 

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