18.01.2021, 08:33
(11.01.2021, 13:26)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stellenvergabe. Werden diejenigen, die ihr Examen im Freiversuch bestanden haben, bei der Platzvergabe bevorzugt?
Der Freischuss bringt dir in der ersten Runde leider nichts. Laut § 3 Abs. 2 der "Verordnung
über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Vom 30. November 2007"
gilt deine Wartepunktzahl als um einen Punkt erhöht, wenn du den Freischuss bestanden hast. Du profitierst also erst vom Freischuss, wenn du in einem Durchgang keinen Platz erhältst und auf die Warteliste kommst. Im folgenden Durchgang hast du dann, trotz nur einer Runde, die du warten musstest, 2 Wartepunkte.
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