16.01.2021, 13:39
(16.01.2021, 12:40)Gast schrieb:(16.01.2021, 12:01)Gast schrieb:(16.01.2021, 09:54)Gast schrieb: Kommentare sind Leben in der Klausur. Der Palandt hat mein Examen wesentlich mitgeschrieben. Ich sollte für das Buch ein eigenes Examenszeugnis beantragen.
bin der vorposter - dickes fettes DITO
Naja. Sich zu sehr auf den Kommentar zu verlassen kann schnell mal schief gehen. Oft hat man nicht die Zeit die Klausur materiell rechtlich aus dem Kommentar zu lösen (bei Rennfahrer Klausuren kannst du es vergessen). Kurzum: Man sollte auf jeden Fall strukturiertes Wissen anhand von Skripten fürs Examen "lernen". Das materielle Recht ist auch im Zweiten das alles Entscheidende. Sich zu sehr auf die Kommentare zu verlassen, ist fahrlässig. Alles andere ist Sch***e für Fortgeschrittene.
Die Basics bringst du selbst mit 4P aus dem 1. mit
Sich z.B. mal die Kommentierung zu 434, 439, 823 oder 249 (mit Vorbemerkung) durchzulesen oder sich hinten mal das Register anzusehen spart immens Zeit. Wenn du gelernr hast schnell! damit unzugehen, dann braucht es auch nicht zu viel Zeit. Im 90% aller Klausuren passt das, selbst im Strafrecht.
Im Durchgang grad in Nds war nicht eine Rennfahrer dabei und 30 min mit den Kommentaren haben meist völlig gereicht. Selbst in Strafrecht hatte ich noch 5 bis 10 min Zeit am Ende über. Die Lösung war der von starken Kollegen meist identisch im Wege.
Das liegt nicht daran, dass ich so genial bin, 6P Staatsteil erstes, sonder daran, dass es im zweiten völlig andere Schwerpunkte der Klausurbearbeitung gibt und man fehlende Genialität mit intensivem Klausurtraining und ausführlichem Nutzen der Kommentare dabei mehr als ausgleichen kann - freilich nur mit intensiver Subsumierung des Aktenauszuges unter jene Fundstellen. Jedenfalls die Schwerpunkte einer Klausur sollte man schon mal im Kommentar kurz nachschlagen. Die Definition einer Wegnahme oder KV kriegt man auch so hin, doch geht es in die Untiefen einer konkreten Vermögensgefährdung oder was alles beib einem KFZ Unfall nach 249 so an Schäden ersetzbar ist, vllt auch an Haushaltsführung oder Verdienstausfall... oder wie das dann läuft bei Aufwendungen aufgrund herausgeforderter Kausalität, dann lohnt der Blick definitiv!
Sich z.B. mal im Fischer die Kommentierung zu 211, 212, was da z.B. bei Autorennen steht oder bei 25, 13 mal die ganzen Varianten anzuschauen, spart dann extrem Zeit im Ernstfall. Grad im Strafrecht ist der Stoff limitiert.
In den echten Klausuren war ich in den letzten zwei Wochen zudem noch schneller als bei den Übungsklausuren. Adrenalin und Druck haben da wunder gewirkt, sodass ich meist nach 1.5h anfangen konnte zu schreiben.
Muss jeder selbst wissen, doch haben mir das auch einige Ausbilder gesagt. Wenn man überfrachtete Kaiserklausuren schreibt klappt das natürlich nicht. Deshalb hab ich nur die meist nicht älter als 3J alten OLG Übungsuren jede Woche mitgeschrieben.
Nachrichten in diesem Thema
Materielles Recht - von Frage888 - 15.01.2021, 19:11
RE: Materielles Recht - von Gast - 15.01.2021, 19:35
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 06:29
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 09:54
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 12:01
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 12:40
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 13:39
RE: Materielles Recht - von Gast - 29.01.2021, 13:40
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 15:58
RE: Materielles Recht - von Gast - 24.01.2021, 20:42
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 10:38
RE: Materielles Recht - von HHRef - 16.01.2021, 13:33
RE: Materielles Recht - von Gast - 16.01.2021, 13:40
RE: Materielles Recht - von HHRef - 16.01.2021, 13:34
RE: Materielles Recht - von HHRef - 16.01.2021, 13:36