16.01.2021, 08:43
Du hast insofern recht, dass der Umfang des Verzeichnisses auch darauf ankommt, in welchem Umfang das relevante Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. B2B geht in der Regel schneller als B2C.
Dass B2B aber ratzfatz geht, würde ich von dir gerne mal in der Praxis sehen. Auch bei B2B gibt es bei 300 Mitarbeitern diverse Verarbeitungstätigkeiten, wenn es rivhtig gemacht wird, insbesondere im HR-, Marketing- und Sales-Bereich, für die erstmal der Sachverhalt ermittelt werden muss (benutzen z.B. alle Teams Zoom oder Google Meet oder...). Gerade kleinere, schell gewachsene Unternehmen haben häufig noch kaum klare Verantwortungsstrukturen erleichtern würden. Gerade im Home Office macht jedes Team gerne, was es möchte, ohne auf den Datenschutz Rücksicht zu nehmen.
Dass die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens nichts über den Umfang eines Verarbeitungsverzeichnisses aussagt, widerspricht gänzlich meinen Erfahrungen. Große Konzerne haben meist einen 300-Seiten-Klopper und kleine Unternehmen eher 20-Seiten-Alibi-Broschüren. Je größer das Unternehmen desto strenger m. E. auch die Aufsichtsbehörde diesbezüglich.
Dass B2B aber ratzfatz geht, würde ich von dir gerne mal in der Praxis sehen. Auch bei B2B gibt es bei 300 Mitarbeitern diverse Verarbeitungstätigkeiten, wenn es rivhtig gemacht wird, insbesondere im HR-, Marketing- und Sales-Bereich, für die erstmal der Sachverhalt ermittelt werden muss (benutzen z.B. alle Teams Zoom oder Google Meet oder...). Gerade kleinere, schell gewachsene Unternehmen haben häufig noch kaum klare Verantwortungsstrukturen erleichtern würden. Gerade im Home Office macht jedes Team gerne, was es möchte, ohne auf den Datenschutz Rücksicht zu nehmen.
Dass die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens nichts über den Umfang eines Verarbeitungsverzeichnisses aussagt, widerspricht gänzlich meinen Erfahrungen. Große Konzerne haben meist einen 300-Seiten-Klopper und kleine Unternehmen eher 20-Seiten-Alibi-Broschüren. Je größer das Unternehmen desto strenger m. E. auch die Aufsichtsbehörde diesbezüglich.
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DSGVO Dauer - von Gast - 15.01.2021, 14:26
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