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  5. Einstufung Grosskanzlei
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Einstufung Grosskanzlei
Gast
Unregistered
 
#3
14.01.2021, 16:43
(14.01.2021, 16:38)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 16:14)Berufswechsla schrieb:  Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?

Die Chancen dürften eher schlecht sein, dass man Dich überhaupt nimmt. Die Arbeit in Unternehmen unterscheidet sich erheblich von Kanzleien und viele nehmen keine Syndikusanwälte, weil die eine völlig andere Arbeitsweise haben. Für die Kanzlei hast Du keine relevante Berufserfahrung und im Gegensatz zu einem kompletten Frischling, bist Du aber schon durch die Arbeitsweise im Unternehmen "verdorben". Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird Dich schon höchstwahrscheinlich keine GK nehmen und wenn das ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, z.B. weil es ein sehr spezielles Gebiet ist, in dem Du Erfahrung hast, wird man aber sicher Deine "Erfahrung" nicht noch höher vergüten.

Inwiefern ist man durch die Arbeitsweise verdorben?

Worin unterscheidet sich die Arbeitsweise von Rechtsanwalt u. Syndikusrechtsanwalt?
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Nachrichten in diesem Thema
Einstufung Grosskanzlei - von Berufswechsla - 14.01.2021, 16:14
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 16:38
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 16:43
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 16:48
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 19:22
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 17:54
RE: Einstufung Grosskanzlei - von Gast - 14.01.2021, 18:21


 

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