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Nachwuchssorgen beim Staat
Gast
Unregistered
 
#42
13.01.2021, 13:41
(13.01.2021, 12:12)Gast schrieb:  
(13.01.2021, 12:05)Gast schrieb:  
(13.01.2021, 09:36)Gast schrieb:  
(13.01.2021, 02:31)Gast schrieb:  Anwälte sind aber kündbar.

Als Richter/Beamter hast du faktisch keine Exit-Optionen mehr. Wenn es mit den Kollegenen und insbesondere der Geschäftsstelle nicht klappt, kann das sehr unangenehm werden.

Dass Exit-Optionen mit zunehmender Zeit enger werden, gilt doch auch für andere (nicht nur juristische) Berufe.


Nur hat im Angestelltenverhältnis ein Wechsel des Arbeitgebers keine erheblichen Auswirkungen auf die spätere Rente. Ein Wechsel Beamten-/Angestelltenverhältnis ist zwar möglich, ist aber mit solchen finanziellen Nachteilen bei der Altersversorgung verbunden, dass es in der Regel nicht mehr ernsthaft in Betracht gezogen werden kann.

Du lebst aber auch in einer sehr kleinen Blase glücklich vor Dich hin. Als Anwalt bist Du dann aber auch als Anwalt gefangen bzw. sehr limitiert, wenn Du nicht plötzlich mit Mitte 40 bei Null in der Rentenkasse beginnen willst. Das ist heftig! Die Zulassungen als Syndikus sind trotz der gesetzlichen Flankierung vor ein paar Jahren äußerst begrenzt, weil man natürlich nicht zu viele den Fängen der gRV entkommen lassen will. 
Ich durfte bei einem Wechsel letztes Jahr bzgl. der Befreiung erstmal eine Absage kassieren und dann mussten mein Arbeitsvertrag und Aufgabenbereich erheblich geändert - was eigentlich weder in meinem noch im Sinne meines AG ist - werden. Die Schnittmenge zu meinem eigentlich beabsichtigten Tätigkeitsbereich ist recht gering, aber die Alternative wäre eine Kündigung gewesen, die ich ohne diesen Kompromiss auch eingereicht hätte. Und die 4 Beträge, die ich bis zur ersten Mitteilung, dass ich nicht befreit werden kann, in die gRV gezahlt habe, bekomme ich auch nicht zurück und nur etwas raus, wenn ich noch freiwillig für insgesamt 60 Monate Beiträge zahle. Fürs Versorgungswerk musste ich noch zusätzlich selbst zahlen.Das ist übrigens eine sehr häufig auftretende Problematik. Deine Auffassung hast Du ziemlich exklusiv;)

Im Rahmen des Beamtenverhältnisses hat man da deutlich mehr Wechselmöglichkeiten und selbst wenn man daraus wechselt und gewisse Pensionseinbußen in Kauf nimmt. Die staatliche Pension ist sicher (gut, die Höhe auch nicht 100%, wenn auch deutlich mehr als bei der Rente). Die der Versorgungswerke nicht. Da haben einige jetzt schon Probleme und besser wird das nicht. Von den Beträgen, die einem da mitgeteilt werden, sollte man vorsorglich jedenfalls mal ein paar hundert abziehen, auch wenn man es hoffentlich am Ende nicht braucht. 
Insgesamt ist aber auch eine Mischung aus Pension und Rente nicht so schlecht- besser als im Versorgungswerk. Denn wenn man noch mehrere Jahrzehnte arbeiten muss, muss die Arbeit auch etwas Spaß machen-da kann man nicht nur auf ein paar € schauen.
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Nachwuchssorgen beim Staat - von Gast - 12.01.2021, 17:09
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