13.01.2021, 13:28
Interessiert am Ende kein Schwein, was genau da drinsteht. Habt ihr vielleicht aus einer früheren Station einen Ausbildungsnachweis parat? Daran kann man sich ganz gut orientieren.
Ich habe während meiner gesamten Anwaltsstation nicht ein einziges Mandantengespräch miterlebt, weil: Corona.
Dementsprechend ist z.B. die erste Seite des Bogens schon mal komplett leer.
Bei Strafverteidigung könnte man z.B. schreiben:
Anforderungen: Einlassung des Mandanten gegenüber der StA zum Vorwurf XY. Umfang und Schwierigkeitsgrad gering. Bearbeitungsdauer 1 Tag.
Beurteilung: Mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar.
Ich habe während meiner gesamten Anwaltsstation nicht ein einziges Mandantengespräch miterlebt, weil: Corona.
Dementsprechend ist z.B. die erste Seite des Bogens schon mal komplett leer.
Bei Strafverteidigung könnte man z.B. schreiben:
Anforderungen: Einlassung des Mandanten gegenüber der StA zum Vorwurf XY. Umfang und Schwierigkeitsgrad gering. Bearbeitungsdauer 1 Tag.
Beurteilung: Mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar.
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Frage zum Ausbildungsnachweis - von Gast - 16.12.2020, 15:11
RE: Frage zum Ausbildungsnachweis - von Gast - 21.12.2020, 16:51
RE: Frage zum Ausbildungsnachweis - von Gast - 11.01.2021, 17:34
RE: Frage zum Ausbildungsnachweis - von Molly - 13.01.2021, 13:28