10.01.2021, 20:16
(10.01.2021, 20:00)Gast schrieb: Vielen Dank für die Antworten schonmal!
Also wichtige Urteile hat ich für das erste Examen schon gelesen (aus der JuS und JA die Urteile mit Anmerkungrn). Hat mir auch gut geholfen. Insbesondere die Wiederholung zum materiellen Recht.
Habt ihr die Formalien auswendig gelernt? Und Definitionen aus dem Strafrecht? Auswendig oder auf den Kommentar setzen?
Formalia definitiv. Dafür hast du in der Klausur keine Zeit, um da groß nachzudenken.
Definitionen ist so eine Sache. Im Zweifel findest du da alles irgendwie im Kommentar. Das kriegt man dann schon hin.
Aber : Um jede Definition nachzuschauen, fehlt dir auch wieder Zeit. Wenn du es schaffst, dir gerade die kurzen Definitionen zu merken, ist das super. Dann hast Zeit, die "langen" Definitionen (Gefälligkeit, VmSD, Verkehrssicherungspflichten etc.) nachzuschauen.
Gerade Klassikerdefinitonen im StR sollten sitzen (fremde bewegliche Sache, Gewahrsam, Wegnahme, Zueignungsabsicht...).
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