10.01.2021, 10:55
(10.01.2021, 09:25)Gast xyz schrieb: Bin auch sehr gespannt, wie Du dabei vorgegangen bist![]()
Ich wollte mir nur wichtige Entscheidungen durchlesen, aber keinesfalls auswendig lernen. Etwa 2 - 3 im Monat. Man bekommt schon ganz gut mit, welche Entscheidungen wichtig (=Examensrelevant) sind und welche nicht. Im ZR sollte man z.B. die eBay-Fälle kennen und Entscheidungen, die mit Tieren zu tun haben. Speziell wird der Pferdekauf und dessen Mängelrechte gerne geprüft. Bald ist wohl auch in jedem Durchgang mit 2 Corona-Klausuren zu rechnen :masked:
Viele examensrelevante Entscheidungen kann man bei juracademie oder Jura Online durchlesen. Nimmt man noch die Alpmann Schmidt Homepage hinzu, kann man noch einen Blick auf die RÜ erhaschen, um zu sehen, welche Entscheidungen die für sinnvoll erachten. Auf youtube wird von denen auch monatlich eine Entscheidung per Video besprochen.
Vielleicht etwas schlecht ausgedrückt : Es spart viel Zeit in der Klausur. Auch beim lernen ist es aber (je nach Urteil) eine gute Wiederholung.
Ich habe die NJW und NStZ gelesen und alles was für mich nach Examensstoff klang, rausgesucht und mich vor allem auf die neue Kernargumentation (aus Leitsätzen erkennbar) bei der Lektüre fokussiert. Vor allem BGH urteile, OLG, nur wenn aus NRW oder sehr relevante Materie (taucht aber ohnehin seltener auf). Dabei kommt es aber auch natürlich wie speziell die Argumente sind und ob man die sich tatsächlich normal herleiten kann.
Alternativ tun es aber auch die Kaiserübersichten. Für meinen Verbesserungsversuch wollte ich nur die Kurse nicht nochmal buchen und habe "neuere Urteile halt selbst recherchiert (und für ältere dann Kaiser).
Mir hat das enorm geholfen, auch wenn es nicht für jeden der richtige Weg sein sollte/wird .
Die Probleme erkennt in der Klausur jeder, auch ohne Urteilskenntnis. Aber mit Kenntnis der Argumente (und auch einzelner Zwischenabgrenzungen) gibt es natürlich viele Punkte und das hat bei mir im Vergleich doch nochmal insbesondere im zivilrecht einige (2-6) Punkte mehr gebracht als beim ersten Mal, wo sich insbesondere an fehlenden Ausführungen aufgehängt wurde. Das Problem da war halt wie gesagt, dass man auf diese Ausführungen eigentlich nicht (immer) kommen kann in der Klausur, ohne Kenntnis dieser.
Ist natürlich nicht der "ideelle" Weg wie es propagiert wird. Ist am Ende eine Versäumnis des Ljpa NRW die einfach stupide die Urteile abschreiben und einem wenig für den Sachverhalt liefern bzw nicht merken, dass da im Kommentar auch nicht viel steht.
Das braucht man auch nicht zum Bestehen oder ordentliche Noten, aber mir hat das halt doch nochmal einiges gebracht.
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Wie habt ihr gelernt? - von Gast - 06.01.2021, 11:48
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