08.01.2021, 23:23
(08.01.2021, 23:06)Gast schrieb: Wenn ich es richtig verstehe, betrifft dein Beispiel ein Parteigutachten. Das ist weder im Zivil- noch im Verwaltungsprozessrecht ein Beweismittel, sondern lediglich eine Form (substantiierten) Vortrags eines Prozessbeteiligten.
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird ohnehin selten Beweis erhoben. Wenn es mal vorkommt, würde ich so wie auch bei einem Zivilurteil verfahren und für den Inhalt der Beweisaufnahme in der Prozgessgeschichte II auf den entsprechenden Aktenbestandteil verweisen.
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Beweisverwertung im Verwaltungsprozess - von Gast - 08.01.2021, 18:19
RE: Beweisverwertung im Verwaltungsprozess - von Gast - 08.01.2021, 23:06
RE: Beweisverwertung im Verwaltungsprozess - von Gast - 08.01.2021, 23:23
RE: Beweisverwertung im Verwaltungsprozess - von Gast - 09.01.2021, 20:51