07.01.2021, 22:13
(07.01.2021, 19:04)TerreDErmess schrieb: Im Internet wird teilweise behauptet, man müsste erst die Ermessensgrenzen prüfen, dort dann die Unverhältnismäßigkeit als Ermessensgrenze und dann nach der Ermessensprüfung nochmal EXTRA die Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit.
Das habe ich noch nirgendwo so gesehen. Und es ergibt auch für mich – wie du es so treffend ausdrückst – überhaupt keinen Sinn.
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Richtige Ermessensprüfung - von TerreDErmess - 07.01.2021, 19:04
RE: Richtige Ermessensprüfung - von Gast - 07.01.2021, 20:10
RE: Richtige Ermessensprüfung - von Gast - 07.01.2021, 22:13